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Drittfahrerschutz

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DER WOHL FLEXIBELSTE

DRITTFAHRERSCHUTZ ALLER ZEITEN!


Weitere Fahrer in der KFZ Versicherung

 

Ihre Kinder sind endlich erwachsen! (Nein, Sie sind 18 Jahre alt geworden) und Sie melden dies Ihrer KFZ-Versicherung, oder vielleicht ja auch gleich mehreren Versicherungen, weil Sie 1,2,3,4...Autos / Motorräder, Camper etc. auf dem "Hof" stehen haben....

 

und es trifft Sie der PREIS-HAMMER!

Ja, wir kennen dies aus unserer täglichen Praxis, dass die Beiträge zwischen 300-1500€ pro Auto, dann teurer werden und es gibt Gesprächsbedarf in der Familie. Welches Auto, darf die Tochter, darf der Sohn überhaupt fahren.

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Vier Gründe für den Drittfahrer-Schutz


Mobilität zum günstigen Preis

Mobilität zum günstigen Preis

Der Einschluss eines 18-jährigen Fahrers in eine bestehende Kfz-Versicherung erhöht den Beitrag um bis zu 300%. Das gilt auch für Ältere! Mit uns musst du dir um überzogene Kosten keine Gedanken machen.

Wir bieten dir mit dem Drittfahrerschutz Einfach fahren von GORANI einen personenbezogenen Versicherungsschutz zu einem fairen, jährlichen Festpreis.

Finanzielle Sicherheit

Finanzielle Sicherheit

Wenn du einen Schaden verursachst, wird dieser auch weiterhin von der Kfz-Versicherung des betroffenen Fahrzeugs reguliert. Wir übernehmen jedoch alle Vertragsstrafen und Beitragsnachforderungen des Versicherers bis zu EUR 5.000 für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge.

Für europaweit entstandene Schäden.

Freundschaftsretter

Freundschaftsretter

Wir sichern auch den finanziellen Ausgleich für die Rückstufung des Versicherungsnehmers in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse von dem betroffenen Kfz-Versicherungsvertrag ab

Keine unnötige Bindung

Keine unnötige Bindung

Für uns ist es nicht relevant, bei welchem Versicherer das betroffene Fahrzeug versichert ist. Woher sollst du wissen, wo die Fahrzeuge deiner Verwandten, Freunde oder Kollegen versichert sind.

Damit haben wir Deutschlands flexibelsten Drittfahrer-Schutz!


Erstattung von Rückstufungsschäden!

Wenn was passiert, soll es kein Schaden sein!

 

Wenn du mit dem Fahrzeug eines Dritten einen Schaden verursachst, dann wird der Schadenfreiheitsrabett der Kfz-Versicherung des Dritten zurückgestuft.

Wir erstatten dem Dritten den finanziellen Schaden, den er durch die Schlechterstufung erleidet.

Fahre alle Fahrzeuge!

Du bist als Fahrer versichert!

Fahre PKW, Motorräder und Campingfahrzeuge – wann immer du willst.

Als berechtigter Fahrer hast du keinen Stress, wenn du ein Fahrzeug nutzt, auch wenn du im Versicherungsvertrag des Fahrzeuges nicht als Fahrer eingetragen bist!


Car-Sharing included!

Erstattung der Selbstbeteiligung!

 

Wenn du Car-Sharing in deiner Stadt nutzt, dann ist bei einem Unfall die Erstattung der Selbstbeteiligung (SB) bis EUR 250 inklusive.

 

Satte EUR 5.000!

Erstattung der Selbstbeteiligung!

Einfach fahren von GORANI


erstattet im Falle eines Schadens auch die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung des Kfz-Versicherers des Dritten innerhalb der max. Gesamtversicherungssumme bis EUR 5.000.


Vertragsstrafen sind von gestern!

Fahre einfach unbesorgt!

 

Kfz-Versicherer behalten sich vor, bei einer falschen Angabe zu den Fahrzeugnutzern eine Vertragsstrafe zu berechnen.

Aber woher sollst du wissen, wo und wie dein Bekannter versichert ist?

Daher erstattet Einfach fahren von GORANI im Falle eines Falles diese Vertragsstrafen an den Dritten, damit du immer unbesorgt fahren kannst.

 

Voller Schutz. 24/7. das ganze Jahr!

Du hast keine zeitliche Beschränkung!

 

Dein Versicherungsvertrag gilt mindestens ein Jahr und endet nicht einfach nach 30 Tagen.

So kannst du unbeschwert die Fahrzeuge deiner Familie und Freunde fahren.


FAQ, Sie fragen, Wir antworten!

Deckungsinahlt

Es handelt sich um eine Vermögensschaden Versicherung, die Deckung bietet, wenn einem
Dritten, der in diesem Fall Versicherungsnehmer einer KFZ-Versicherung sein muss, ein
Schaden dadurch entsteht, dass einberechtigter, aber nicht bei der Kfz Versicherung eingetragener Fahrer, einen Schaden verursacht und der Versicherungsnehmer der Kfz-Versicherung dadurch einen Vermögensschaden erleidet.


Die Leistung umfasst:
- den Rückstufungsschaden
- Vertragsstrafen
- die Selbstbeteiligung in der Vollkasko-Versicherung
entsprechend der zu Grunde liegenden
Versicherungsbedingungen.

VORTEILE GEGENÜBER ANDEREN ZUSATZ-FAHRER-
VERSICHERUNGEN

Es besteht keine Bindung an einen bestimmten Kfz-Versicherer.
Es besteht keine Einschränkung im Fahreralter (ab 17 Jahren abschließbar). Bitte beachten
Sie dazu den Punkt: „wer kann den Vertrag abschließen?“
Die Laufzeit ist nicht begrenzt  (Verlängerungsklausel). Es handelt sich nicht um eine situative
Versicherung. Versicherungsschutz besteht bei der unentgeltlichen Nutzung von fremden PKW,
Motorrädern und Campingfahrzeugen. Versicherungsschutz besteht auch bei Haftungsansprüchen, die aus der Nutzung von Carsharing-Angeboten entstehen. In diesem
Fall wird die SB bis EUR 250 übernommen. Die Höchstersatzleistung beträgt EUR 5.000
(pro Schadenfall). Es handelt sich um ein zu beratendes Maklerprodukt.

VORAUSSETZUNGEN

Der Versicherungsschutz greift nur dann, wenn ein Dritter, der in diesem Fall Versicherungsnehmer einer Kfz-Versicherung sein muss, geschädigt wird.
Die Leistung kann nicht in Anspruch genommen werden für eigene Kfz-Versicherungsverträge des Versicherungsnehmers, da in diesem Fall kein Dritter (s.o.) geschädigt wird.

IN DEN VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN DER KFZ-
VERSICHERUNG STEHT HÄUFIG …

... dass kein Versicherungsschutz besteht oder der Versicherer leistungsfrei ist, wenn der
Versicherungsnehmer falsche Angaben macht.


Das ist richtig und gut so. Denn diese Ausschlüsse und Leistungseinschränkungen beziehen sich auf die Obliegenheiten im Schadenfall.


… dass Versicherungsschutz nur dann besteht, wenn berechtigte Fahrer ein Fahrzeug nutzen.
Berechtigte Fahrer sind diejenigen Fahrer, die mit Wissen, Einverständnis oder still-schweigendem Einverständnis des Eigentümers (oder Besitzers) die Verfügungsgewalt über ein Fahrzeug erlangen.

 

Auf Deutsch: wer vom Besitzer den Schlüssel ein Fahrzeug übergeben bekommt, der ist ein
berechtigter Fahrer. Nicht berechtigt ist ein Fahrer z.B. dann, wenn er ein Fahrzeug entwendet.
Es ist also zu unterscheiden zwischen einem eingetragenen Fahrer und einem berechtigten
Fahrer.


… dass Versicherer eine Strafprämie oder eine Mehrprämie verlangen können, wenn
unrichtige Angaben zum Fahrerkreis gemacht werden.


Das ist richtig. Genau diesen Schaden ersetzt Einfach Fahren bis zur vereinbarten
Höchstersatzleistung.

WER KANN DEN VERTRAG ABSCHLIEßEN?

Jede natürliche Person ab 17 Jahren. Im Fall eines minderjährigen Versicherungsnehmers
müssen die Erziehungsberechtigten den Versicherungsvertrag mit unterschreiben und
erhalten aus rechtlichen Gründen auch die Beitragsrechnung sowie jegliche weitere
Korrespondenz. Ein abweichender Beitragszahler ist in diesem Fall zu vereinbaren.
Wir empfehlen, den Beitragszahler mit Vollenden des 18. Lebensjahres auf den
Versicherungsnehmer umzustellen

FÜR WEN IST DAS PRODUKT BESONDERS GEEIGNET?

Für alle, die verschiedene Fahrzeuge unentgeltlich nutzen. Beispielsweise junge oder ältere Fahrer, die die Fahrzeuge von Bekannten, Kindern, Eltern, Verwandten oder Nachbarn nutzen und dafür Sorge tragen wollen, dass dem Versicherungsnehmer einer Kfz-Versicherung kein Schaden entsteht, wenn es zum Schadensfall kommt.

WARUM IST EINFACH FAHREN EINFACH
ANZUWENDEN?

Bei einer Familie oder einem Einzugsbereich von mehreren Fahrzeugen schafft es Einfach
Fahren, dass eben nicht alle Fahrzeuge bei nur einem Kfz-Versicherer versichert sein müssen.
So kann sich die volle Wirkung eines Zusatz-Fahrer-Produktes entfalten.

IST DIE NICHT-ANGABE EINES FAHRERS IN DER KFZ-
VERSICHERUNG SANKTIONIERBAR?

Die Kfz-Versicherer regeln in den jeweiligen Bedingungen klar, welche Vertragsstrafen
fällig werden können. Das ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Entsteht dem Versicherungsnehmer einer Kfz-Versicherung durch die Anwendung dieser Klauseln ein Vermögenschaden, ist dieserdurch Einfach Fahren bedingungsgemäß abgesichert.

EXKLUSIV-PRODUKT

Einfach Fahren ist ein von der GORANI GmbH entwickeltes Versicherungsprodukt, das
exklusiv durch die Haft­pflichtkasse VVaG als Risikoträger verwaltet wird. Die Haft­pflichtkasse VVaG ist somit für die Vertragsdokumentierung und die Schadenregulierung zuständig.

WAS IST MIT VORSATZ?

Vorsatz ist ausgeschlossen. Wer vorsätzlich ein Kfz beschädigt, hat keinen Versicherungsschutz

WAS IST NOCH AUSGESCHLOSSEN?

Ausgeschlossen sind unter anderem die üblichen Kategorien wie Fahren ohne Führerschein, Alkohol und Drogen, Teilnahme an Fahrveranstaltung mit Renncharakter.

WIE WIRD DIE LEISTUNG BEI EINFACH FAHREN
BERECHNET?

Voraussetzung für die Berechnung der Ersatzleistung ist nur der Nachweis zur Regulierung der Kfz-Versicherung. Sowohl der Rückstufungsschaden als auch eine Vertragsstrafe werden anhand der Bedingungen durch den KFZ Versicherer berechnet. Auch eine vereinbarte SB in der Kasko-Versicherung kann durch Vorlage des Versicherungsscheins oder mit der Leistungsabrechnung der Kfz-Versicherung im Schadensfall nachgewiesen werden.

WIE WIRD DER SCHADEN REGULIERT?


Die Schadenregulierung erfolgt ausschließlich durch die Haft­pflichtkasse VVaG. Für eine möglichst einfache Abwicklung steht eine Schadenanzeige zur Verfügung. Zudem kann
(später) auch über die Homepage von GORANI eine digitale Schadenmeldung erzeugt werden. Der Schadenmeldung sind unbedingt folgende Unterlagen in digitaler Form beizufügen:


- Schadenanzeige an den Kfz-Versicherer
- Regulierungsschreiben des Kfz-Versicherer
- Rückstufungsberechnung des Kfz-Versicherers
- Beitragsrechnung des Kfz-Versicherers aus dem aktuellen Versicherungszeitraum
- Versicherungsschein des Kfz-Versicherers
- Kopie des gültigen Führerscheins
- Belege zu weiteren Forderungen des Kfz-Versicherers.


 

Was kostet der Schutz?

EUR 285,60€

für ein ganzes Jahr
Einfach fahren von GORANI.

 

 


Einfach fahren für Dich!

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Absicherung und Vorsorge verbessern. Mit unserer individuellen Beratung und transparenten Analyse schaffen wir die Grundlage für Ihre sorgenfreie Zukunft. Vereinbaren Sie noch heute Ihren persönlichen Beratungstermin!

 

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Das Produkt wurde von uns entwickelt und wird über den Risikoträger Die Haft­pflichtkasse VVaG komplett abgewickelt.


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